Die Wirtschaftsordnung unterscheidet grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber definiert Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern als grundsätzlich unterlegen, daher sind Arbeitnehmerrechte im Besonderen schützenswert. Für minderjährige Arbeitnehmer gelten dabei spezielle Regelungen, welche vor allem die Arbeitszeiten regeln. Jugendliche dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben. Das Arbeitsrecht regelt die Ansprüche von Arbeitnehmern. Vor den bundesweiten Arbeitsgerichten gibt es für Arbeitnehmer die kostenlose Möglichkeit, ihre Rechte und Ansprüche gegenüber einem Arbeitgeber durchsetzen. Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder mit einzelnen Punkten im Arbeitsvertrag nicht einverstanden ist, sollte einen fachkundigen Anwalt hinzuziehen.
Für Arbeitgeber ist es daher notwendig, sich nicht nur gegen eventuelle Schäden oder das Forderungsmanagement zu versichern, die Rechtsschutzversicherung kann sowohl in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten helfen. Das Arbeitsrecht regelt weder eine selbstständige noch eine freiberufliche Erwerbstätigkeit. Für Unternehmer ist eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung in jedem Fall sinnvoll, auch wenn ein selbstständig Tätiger keine Angestellten beschäftigt. Angestellte können sich vor dem Arbeitsgericht kostenlos oder mit geringer Selbstbeteiligung vertreten lassen, wenn ein Rechtsschutz Arbeitsrecht besteht. Andernfalls müssen die eigenen Anwaltskosten bei einer Niederlage selbst von Arbeitnehmern bezahlt werden.
Welche Bereiche sollte die berufliche Rechtsschutzversicherung abdecken?
Wird ein Büro angemietet, ist es ratsam, den Bereich Immobilien mit der Rechtsschutzversicherung abzudecken. Eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung beinhaltet übrigens immer auch den Privatbereich für den Versicherungsnehmer, eventuell einen Ehepartner oder minderjährige, wirtschaftlich nicht unabhängige eigene Kinder. Treten also im Privaten Streitigkeiten mit dem Vermieter der Privatwohnung auf, ist auch dieser Bereich durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sofern Immobilien mit versichert wurden.
Wer einen Firmenwagen einsetzt, sollte den Bereich Verkehr in jedem Fall versichern. Auch hier gilt, dass dann ebenso private Fahrten mit dem Privatfahrzeug versichert sind. Eine Haftpflichtversicherung kann die geschäftliche Rechtsschutzversicherung dabei aber nicht ersetzen. Geschieht ein Unfall mit dem Firmenwagen, regelt eine entsprechende Versicherung lediglich im Sinne des Mandanten die Schuldfrage und unterstützt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Den Unfallschaden des Unfallgegners übernimmt eine berufliche Rechtsschutzversicherung jedoch nicht, sofern er der Verursacher ist.